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"Offene Briefe"  |
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SSF - Der Offene Brief, Nr. 16
an Anton Scherrer, Präsident des Verwaltungsrates der
Swisscom
Sehr geehrter Herr Scherrer
Die Swisscom AG ist zwar eine Unternehmung, die nach wirtschaftlichen
Kriterien arbeiten und auch Gewinn abwerfen soll, insbesondere
für den Bund, dem nach wie vor der grösste Teil der Aktien
gehört. Dies bedeutet, dass sich die Swisscom in den vergangenen
Jahren stärker um die Optimierung ihrer Kosten kümmern muss,
was oft zu Restrukturierungen, sprich Entlassungen von Mitarbeitern
geführt hat. In der Anfangszeit dieser Massnahmen hat das
Unternehmen im Staatsbesitz auch soziale Kriterien berücksichtigt.
Dieser Umgang mit Betroffenen scheint leider der guten alten
Zeit anzugehören. Der SSF ist folgender Fall bekannt. In einer
ihrer Abteilung wird die Mitarbeiterzahl um eine Stelle reduziert.
Der Teamleader hat die Entscheidung zu treffen. Es trifft
einen 59-jährigen lang-jährigen Elektroingenieur, Vater von
9 Kindern, von denen nach wie vor vier in Ausbildung stehen
und von den Eltern unterstützt werden müssen. Die Familie
steht vor der schwierigen Situation, dass sie in zwei Monaten
durch die Frühpensionierung des Haupternährers auf monatlich
4400 Franken Einkommen verzichten muss. Eine neue Stelle mit
seinem Profil und Alter zu finden, scheint aussichtslos. Selbst
wenn er sich bei der Arbeitslosen-versicherung meldet, wird
die Familie einen Einnahmenausfall von rund 1500 Franken erleiden.
Bisher hat das Familieneinkommen gerade ausgereicht, um die
anfallenden Kosten zu decken. Die Mutter erzielt ein kleines
Teilzeiteinkommen, da sie sich auf ihre Aufgabe als Familienfrau
und Erzieherin sowie ehrenamtliche Aufgaben konzentriert hat.
Die Nachfrage der SSF hat ergeben, dass der zuständige Teamleader
weder ein Gespräch mit dem langjährigen Mitarbeiter gesucht
noch sich über seine soziale Situation erkundigt hat. Dies
lässt den Schluss zu, dass soziale Verantwortung bei solchen
Personalentscheidungen bei der Swisscom keine Rolle spielt.
Eigene Abklärungen der Familie haben gezeigt, dass sie durch
die Entlassung des Vaters in eine finanzielle Lage gerät,
die sie sozialhilfeberechtigt macht. Wir fragen daher: - Wird
die soziale Verantwortung bei staatseigenen Unternehmen in
der Schweiz nicht höher gewichtet als bei internationalen
Konzernen, bei denen ohnehin der Gewinn an oberster Stelle
steht? - Kann es Sinn machen, dass ein Unternehmen wie die
Swisscom Mitarbeitende mit hohem familiärem Engagement und
damit für die Gemeinschaft entscheidenden Leistungen der Sozialhilfe
überlässt. - Sind sich Verwaltungsrat und Konzernleitung bewusst,
dass sie damit gegen die Interessen der Gesellschaft und des
Sozialstaates, der ihr Eigentümer ist, verstossen. Dieser
aber ist daran interessiert ist, dass es Familien gibt, die
mehr als nur ein Kind erziehen.
Schweizerische Stiftung für die Familie/01.06.2010/im.
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