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SSF - Der Offene Brief, Nr. 16

an Anton Scherrer, Präsident des Verwaltungsrates der Swisscom

Sehr geehrter Herr Scherrer

Die Swisscom AG ist zwar eine Unternehmung, die nach wirtschaftlichen Kriterien arbeiten und auch Gewinn abwerfen soll, insbesondere für den Bund, dem nach wie vor der grösste Teil der Aktien gehört. Dies bedeutet, dass sich die Swisscom in den vergangenen Jahren stärker um die Optimierung ihrer Kosten kümmern muss, was oft zu Restrukturierungen, sprich Entlassungen von Mitarbeitern geführt hat. In der Anfangszeit dieser Massnahmen hat das Unternehmen im Staatsbesitz auch soziale Kriterien berücksichtigt. Dieser Umgang mit Betroffenen scheint leider der guten alten Zeit anzugehören. Der SSF ist folgender Fall bekannt. In einer ihrer Abteilung wird die Mitarbeiterzahl um eine Stelle reduziert. Der Teamleader hat die Entscheidung zu treffen. Es trifft einen 59-jährigen lang-jährigen Elektroingenieur, Vater von 9 Kindern, von denen nach wie vor vier in Ausbildung stehen und von den Eltern unterstützt werden müssen. Die Familie steht vor der schwierigen Situation, dass sie in zwei Monaten durch die Frühpensionierung des Haupternährers auf monatlich 4400 Franken Einkommen verzichten muss. Eine neue Stelle mit seinem Profil und Alter zu finden, scheint aussichtslos. Selbst wenn er sich bei der Arbeitslosen-versicherung meldet, wird die Familie einen Einnahmenausfall von rund 1500 Franken erleiden. Bisher hat das Familieneinkommen gerade ausgereicht, um die anfallenden Kosten zu decken. Die Mutter erzielt ein kleines Teilzeiteinkommen, da sie sich auf ihre Aufgabe als Familienfrau und Erzieherin sowie ehrenamtliche Aufgaben konzentriert hat. Die Nachfrage der SSF hat ergeben, dass der zuständige Teamleader weder ein Gespräch mit dem langjährigen Mitarbeiter gesucht noch sich über seine soziale Situation erkundigt hat. Dies lässt den Schluss zu, dass soziale Verantwortung bei solchen Personalentscheidungen bei der Swisscom keine Rolle spielt. Eigene Abklärungen der Familie haben gezeigt, dass sie durch die Entlassung des Vaters in eine finanzielle Lage gerät, die sie sozialhilfeberechtigt macht. Wir fragen daher: - Wird die soziale Verantwortung bei staatseigenen Unternehmen in der Schweiz nicht höher gewichtet als bei internationalen Konzernen, bei denen ohnehin der Gewinn an oberster Stelle steht? - Kann es Sinn machen, dass ein Unternehmen wie die Swisscom Mitarbeitende mit hohem familiärem Engagement und damit für die Gemeinschaft entscheidenden Leistungen der Sozialhilfe überlässt. - Sind sich Verwaltungsrat und Konzernleitung bewusst, dass sie damit gegen die Interessen der Gesellschaft und des Sozialstaates, der ihr Eigentümer ist, verstossen. Dieser aber ist daran interessiert ist, dass es Familien gibt, die mehr als nur ein Kind erziehen.

Schweizerische Stiftung für die Familie/01.06.2010/im.

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