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SSF - Der Offene Brief, Nr. 5 - Februar 2008
Bitte das Nichtrauchergesetz wieder verbessern
Offener Brief der SSF an Ständeratspräsident Christoffel Brändli
Sehr geehrter Herr Brändli
Als Familienorganisation bitten wir Sie, alles zu unternehmen,
damit das vom Nationalrat beschlossene Gesetz zum Schutz vor
Passivrauchen im Ständerat verbessert wird. Leider hat bekanntlich
der Nationalrat den an sich guten Gesetzesentwurf auf Druck
besonders des Wirteverbandes verwässert. Und dies, obwohl
ein konsequenter Nichtraucherschutz in den Gaststätten im
Ausland fast nur positive Erfahrungen gezeitigt hat. Wir möchten
Sie daher bitten, an der kommenden Session dem Ständerat folgende
Veränderungen zu empfehlen bzw. die Verschlechterungen wieder
zu eliminieren:
- Das Gesetz muss konsequent für alle Arbeitsplätze gelten
und nicht nur „wo mehrere Personen arbeiten“.
- Das Personal darf nicht dazu verpflichtet werden, in den
vom Gesetz vorgesehenen Fumoirs der Restaurants zu arbeiten.
- Es kann nicht angehen, dass Restaurants eine Ausnahmebewilligung
als Raucherlokale einholen können, wenn sie den Nachweis erbringen,
dass sie keine durch Wände abgetrennten Räume bereitstellen
können.
- Die vorgesehene Übergangsfrist für das Rauchverbot von zwei
Jahren ist nicht nachvollziehbar. Ein Rauchverbot kann problemlos
sofort eingeführt werden, wie der Kanton Wallis bewiesen hat.
Wir sind über die Verwässerung des Gesetzes besorgt, weil
gerade Familien mit Kindern darauf angewiesen sind, ohne die
Belästigung und die gesundheitliche Beeinträchtigung durch
Tabakrauch, miteinander in einem öffentlichen Lokal zu essen
und zu trinken.
Bekanntlich haben die Erfahrungen im Ausland nach den Rauchverboten
gezeigt, dass Familien wieder vermehrt auch ein Restaurant
besuchen. Die mögliche Absenz von Kettenrauchern wird dadurch
mehr als wettgemacht. Wir sind überzeugt, dass Sie, Herr Ständeratspräsident,
die Sorgen und Bedürfnisse der Familien teilen und sich entschieden
für ein kompromissloses Gesetz zum Schutze der Passivrauchenden
einsetzen, das letztlich allen dient. Ihrer Gesundheit, einem
ungetrübten Genuss von Essen und Trinken sowie einer guten
Atmosphäre in öffentlichen Räumen und Arbeitsplätzen. Wir
zählen auf Sie, Herr Präsident! Ihre Schweiz. Stiftung für
die Familie (SSF)
Schweiz. Stiftung für die Familie (SSF)
Schaffhauserstr. 24 Postfach 332
8042 Zürich
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