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SSF - Der Offene Brief, Nr. 6 - Juni 2008

Brutale Computerspiele vergiften die geistige Umwelt

Offener Brief an Michael Furger, Redaktor der NZZ am Sonntag

Sehr geehrter Herr Furger

Es gehört zur Passion des Kommentators, manchmal einen Kontrapunkt zu populären Forderungen zu setzen.

So verstehen wir auch Ihren Kommentar im „Hintergrund“ vom 8. Juni. Sie lehnen darin die Forderung des Berner SP-Grossrats Roland Naef ab, der mit einer Klage gegen ein Elektronikgeschäft ein Verbot von „Killerspielen“ verlangte. Gestern Montag hat das Gericht entschieden, dass das Ego-Shooter-Spiel „Stranglehold“ trotz Artikel 135 StGB nicht aus den Gestellen verschwinden muss. Dazu halten wir fest: Erstens. Sie stellen selbst fest, dass die Schweiz keinen Jugendschutz für brutale Computerpiele, kennt, sondern lediglich Altersbeschränkungen im Kino. Zweitens. Die freiwillige Selbstkontrolle der Branche funktioniert nicht. So weit Verbote bestehen, hapert es mit der Umsetzung, oder die Gerichte schützen wie im Fall „Stranglehold“ die Hersteller und Vertreiber. Drittens. Auch wenn es einen Index sowie eine Altersbeschränkung gäbe, und angenommen, diese würde in den Shops auch umgesetzt, kann nicht verhindert werden, dass solche Produkte in die Hände von Jugendlichen kommen. Ältere Freunde und Kollegen tun ihren jüngeren Freunden gerne einen „Dienst“ ... Viertens. Sie gehen von der Annahme aus, dass Erwachsene durch brutale PC-Spiele keinen Schaden nehmen oder – falls sie dennoch psychisch geschädigt werden –, dass dies ihrer eigenen Verantwortung überlassen werden muss. Nehmen Sie es in Kauf, dass letztlich auch die Umgebung von Menschen, welche diese Verantwortung nicht wahrnehmen können, darunter leidet? Ist uns die Wirtschafts- und Konsumfreiheit so viel wert? Fünftens. Was berechtigt uns zur Annahme, dass ein Jugendlicher mit 16 oder 18 Jahren plötzlich in der Lage ist, ohne Nachteile für seine psychische Entwicklung in der digitalen Welt reihenweise Menschen niederzumähen, währenddem das Blut nur so spritzt? Sechstens. Es gibt den gesellschaftlichen Konsens, dass wir nicht berechtigt sind, die natürlichen Lebensgrundlagen zu gefährden, indem wir unsere Umwelt zerstören. Weshalb aber darf aus wirtschaftlichen Interessen unsere seelische Mitwelt, insbesondere die Phantasie unserer Kinder, vergiftet werden? Die Umsetzung von Verboten ist umständlich und mühsam. Aber soll uns das hindern, etwas zu tun? Siebtens. Verbote sind unpopulär und gelten als Eingriff in unsere Freiheit. Wir vergessen aber gerne, dass Verbote immer ein Mittel sind, um gemeinsam anerkannte Werte zu schützen, die anders nur schwer geschützt werden können. Nicht nur Eltern, auch die Politik und die Justiz müssen somit den Mut haben, die nötigen Grenzen zu setzen. Für die Schweiz. Stiftung für die Familie: Fritz Imhof / 10. Juni 2008

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