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SSF - Der Offene Brief, Nr. 6 - Juni 2008
Brutale Computerspiele vergiften die geistige Umwelt
Offener Brief an Michael Furger, Redaktor der NZZ am Sonntag
Sehr geehrter Herr Furger
Es gehört zur Passion des Kommentators, manchmal einen Kontrapunkt
zu populären Forderungen zu setzen.
So verstehen wir auch Ihren Kommentar im „Hintergrund“ vom
8. Juni. Sie lehnen darin die Forderung des Berner SP-Grossrats
Roland Naef ab, der mit einer Klage gegen ein Elektronikgeschäft
ein Verbot von „Killerspielen“ verlangte. Gestern Montag hat
das Gericht entschieden, dass das Ego-Shooter-Spiel „Stranglehold“
trotz Artikel 135 StGB nicht aus den Gestellen verschwinden
muss. Dazu halten wir fest: Erstens. Sie stellen selbst fest,
dass die Schweiz keinen Jugendschutz für brutale Computerpiele,
kennt, sondern lediglich Altersbeschränkungen im Kino. Zweitens.
Die freiwillige Selbstkontrolle der Branche funktioniert nicht.
So weit Verbote bestehen, hapert es mit der Umsetzung, oder
die Gerichte schützen wie im Fall „Stranglehold“ die Hersteller
und Vertreiber. Drittens. Auch wenn es einen Index sowie eine
Altersbeschränkung gäbe, und angenommen, diese würde in den
Shops auch umgesetzt, kann nicht verhindert werden, dass solche
Produkte in die Hände von Jugendlichen kommen. Ältere Freunde
und Kollegen tun ihren jüngeren Freunden gerne einen „Dienst“
... Viertens. Sie gehen von der Annahme aus, dass Erwachsene
durch brutale PC-Spiele keinen Schaden nehmen oder – falls
sie dennoch psychisch geschädigt werden –, dass dies ihrer
eigenen Verantwortung überlassen werden muss. Nehmen Sie es
in Kauf, dass letztlich auch die Umgebung von Menschen, welche
diese Verantwortung nicht wahrnehmen können, darunter leidet?
Ist uns die Wirtschafts- und Konsumfreiheit so viel wert?
Fünftens. Was berechtigt uns zur Annahme, dass ein Jugendlicher
mit 16 oder 18 Jahren plötzlich in der Lage ist, ohne Nachteile
für seine psychische Entwicklung in der digitalen Welt reihenweise
Menschen niederzumähen, währenddem das Blut nur so spritzt?
Sechstens. Es gibt den gesellschaftlichen Konsens, dass wir
nicht berechtigt sind, die natürlichen Lebensgrundlagen zu
gefährden, indem wir unsere Umwelt zerstören. Weshalb aber
darf aus wirtschaftlichen Interessen unsere seelische Mitwelt,
insbesondere die Phantasie unserer Kinder, vergiftet werden?
Die Umsetzung von Verboten ist umständlich und mühsam. Aber
soll uns das hindern, etwas zu tun? Siebtens. Verbote sind
unpopulär und gelten als Eingriff in unsere Freiheit. Wir
vergessen aber gerne, dass Verbote immer ein Mittel sind,
um gemeinsam anerkannte Werte zu schützen, die anders nur
schwer geschützt werden können. Nicht nur Eltern, auch die
Politik und die Justiz müssen somit den Mut haben, die nötigen
Grenzen zu setzen. Für die Schweiz. Stiftung für die Familie:
Fritz Imhof / 10. Juni 2008
Schweiz. Stiftung für die Familie (SSF)
Schaffhauserstr. 24 Postfach 332
8042 Zürich
Tel 044 252 94 12, Fax 044 252 94 13
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